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   LAG Hessen, 26.09.1991 - 12 TaBV 73/91   

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https://dejure.org/1991,2470
LAG Hessen, 26.09.1991 - 12 TaBV 73/91 (https://dejure.org/1991,2470)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.09.1991 - 12 TaBV 73/91 (https://dejure.org/1991,2470)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. September 1991 - 12 TaBV 73/91 (https://dejure.org/1991,2470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beisitzervergütung für eine Tätigkeit in Einigungsstellen; Gesetzlicher Vergütungsanspruch für nicht betriebsangehörige Beisitzern einer Einigungsstelle ; Vergütungsgrundsätze für Beisitzer einer Einigungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 469
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.1991 - 6 TaBV 14/91

    Einigungsstelle: Vergütung des Beisitzers

    Auszug aus LAG Hessen, 26.09.1991 - 12 TaBV 73/91
    In diesem Fall ist der Arbeitgeber wegen den Verbote selbst widersprüchlichen Verhaltens gehindert, vom Beisitzer die Darlegung seinen Zeitaufwandes vorab zu verlangen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Mai 1991 - 6 TaBV 14/91 -, DB 1991, 1992 ).

    In diesem Falle ist der Arbeitgeber gehalten, die Gesichtspunkte, aus denen heraus die Beisitzer-Vergütung niedriger sein soll, seinerseits im Einzelnen darzulegen (LAG München, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 2 TaBV 57/90 -, BB 1991, 551, 552; im Ergebnis auch: LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Mai 1991 - 6 TaBV 14/91 -, DB 1991, 1992 ).

    dd) Auch dem Gesichtspunkt der grundsätzlichen Gleichwertigkeit der Beiträge aller außerbetrieblichen Einigungsstellen-Beisitzer (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Mai 1991 - 6 TaBV 14/91 -, DB 1991, 1992 ; Löwisch, DB 1989, 223, 224 r. Sp.; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG , 16. Aufl., § 76 BetrVG Rdn. 8; a.A.: Bauer/Röder, DB 1991, 224, 225 r. Sp.) ist bei individualisierenden Differenzierungen der Beisitzervergütung Rechnung zu tragen.

    Von daher können allenfalls entsprechend gewichtige Sachgesichtspunkte ein Abweichen vom Paritätsgrundsatz bei der Beisitzervergütung und damit auch von der 7/10-Pauschalierung für alle Beisitzer rechtfertigen (im Ansatz so wohl auch: LAG Rheinland-Pfalz, vorzitiert, DB 1991, 1992 ).

  • BAG, 20.02.1991 - 7 ABR 6/90

    Rechtsanwalt als Einigungsstellenbeisitzer; Honorarhöhe

    Auszug aus LAG Hessen, 26.09.1991 - 12 TaBV 73/91
    gg) Vielmehr verbleibt es nach dem Normzweck des § 76 a Abs. 3 und 4 BetrVG beim nach wie vor gültigen und insoweit vom Gesetzgeber nicht korrigierten Ausgangspunkt des Bundesarbeitsgerichts, wonach ein Beisitzer einer Einigungsstelle seinen Honoraranspruch am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und billigem Ermessen (§ 315 BGB ) zu orientieren hat (zuletzt: BAG, Beschluss vom 20. Februar 1991 - 7 ABR 6/90 -, DB 1991, 1939, 1940).

    Denn darin kommt eine "sachgerechte, tätigkeitsbezogene Bemessung" der Vergütung zum Ausdruck (so: BAG, Beschluss vom 20. Februar 1991 - 7 ABR 6/90 -, DB 1991, 1939, 1940).

    Zudem rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung den Bundesarbeitsgerichts der von einem Beisitzer ausgeübte Rechtsanwalts-Beruf nicht, diesem eine höhere Vergütung unter Billigkeits-Gesichtspunkten zuzugestehen als dem Beisitzer, der hauptberuflicher Gewerkschaftssekretär ist (BAG, Beschluss vom 20. Februar 1991, vorzitiert, DB 1991, 1939, 1940; BAG, Beschluss vom 15. August 1990 - 7 ABR 76/88 -, u.v.).

  • LAG München, 11.01.1991 - 2 TaBV 57/90

    Einigungsstelle: Vergütung der Beteiligten

    Auszug aus LAG Hessen, 26.09.1991 - 12 TaBV 73/91
    In diesem Falle ist der Arbeitgeber gehalten, die Gesichtspunkte, aus denen heraus die Beisitzer-Vergütung niedriger sein soll, seinerseits im Einzelnen darzulegen (LAG München, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 2 TaBV 57/90 -, BB 1991, 551, 552; im Ergebnis auch: LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. Mai 1991 - 6 TaBV 14/91 -, DB 1991, 1992 ).

    Ob und inwieweit - ausnahmsweise individualisierende Differenzierungen etwa denn angezeigt sein können, wenn ein Beisitzer einen besonderen Beitrag zur Einigungsstelle leistet - z.B. "außergewöhnliche Fachkenntnisse" einbringt (LAG München, Beschluss vom 11. Januar 1991 - 2 TaBV 57/90 -, BB 1991, 551, 552), mag hier offen bleiben.

  • BAG, 31.07.1986 - 6 ABR 79/83

    Honoraranspruch eines Anwalts für Tätigkeit als Arbeitnehmer-Beisitzer der

    Auszug aus LAG Hessen, 26.09.1991 - 12 TaBV 73/91
    1.) Mitglieder der Einigungsstelle haben Anspruch auf zusätzlich berechnete Mehrwertsteuer entweder dann, wenn dies vorher mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde (so: LAG München, Beschluss vom 11. Januar 1991 - vorzitiert -, BB 1991, 552 (unter Berufung auf BAG vom 31. Juli 1986 - 6 ABR 79/83 -, BB 1987, 550 ) oder wenn diese unter regelmäßigen Umständen als von ihnen abzuführende Steuer anfällt und von daher als Teil den Vergütungsanspruchs im Sinne des § 76 a Abs. 3 Satz 1 BetrVG vom i.d.R. vorsteuerabzugsberechtigten Arbeitgeber regelmäßig einkalkuliert werden kann.
  • BAG, 26.09.1990 - 2 AZR 176/90

    Kündigungsschutz in Kleinbetrieben - Besitzstandsklausel des § 23 Abs. 1 Satz 4

    Auszug aus LAG Hessen, 26.09.1991 - 12 TaBV 73/91
    1.) Mitglieder der Einigungsstelle haben Anspruch auf zusätzlich berechnete Mehrwertsteuer entweder dann, wenn dies vorher mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde (so: LAG München, Beschluss vom 11. Januar 1991 - vorzitiert -, BB 1991, 552 (unter Berufung auf BAG vom 31. Juli 1986 - 6 ABR 79/83 -, BB 1987, 550 ) oder wenn diese unter regelmäßigen Umständen als von ihnen abzuführende Steuer anfällt und von daher als Teil den Vergütungsanspruchs im Sinne des § 76 a Abs. 3 Satz 1 BetrVG vom i.d.R. vorsteuerabzugsberechtigten Arbeitgeber regelmäßig einkalkuliert werden kann.
  • BAG, 15.08.1990 - 7 ABR 76/88

    Angemessene Vergütung eines Rechtsanwalts als Beisitzer einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Hessen, 26.09.1991 - 12 TaBV 73/91
    Zudem rechtfertigt nach ständiger Rechtsprechung den Bundesarbeitsgerichts der von einem Beisitzer ausgeübte Rechtsanwalts-Beruf nicht, diesem eine höhere Vergütung unter Billigkeits-Gesichtspunkten zuzugestehen als dem Beisitzer, der hauptberuflicher Gewerkschaftssekretär ist (BAG, Beschluss vom 20. Februar 1991, vorzitiert, DB 1991, 1939, 1940; BAG, Beschluss vom 15. August 1990 - 7 ABR 76/88 -, u.v.).
  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 10/93

    Anwaltskosten bei Streit über Einigungsstellenhonorar

    Das Landesarbeitsgericht hat die hiergegen eingelegte Beschwerde der Arbeitgeberin mit Beschluß vom 26. September 1991 - 12 TaBV 73/91 - rechtskräftig zurückgewiesen.

    aa) Dem Antragsteller steht nach dem rechtskräftigen Beschluß des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. September 1991 - 12 TaBV 73/91 - der geltend gemachte Honoraranspruch als Beisitzer der Einigungsstelle zu.

  • LAG Düsseldorf, 09.08.1996 - 10 (13) TaBV 34/96

    Einigungsstelle: Mehrwertsteuer auf das Beisitzerhonorar

    Demgegenüber vertritt das LAG Frankfurt (Beschluß vom 26.09.1991 - 12 TaBV 73/91 - LAGE § 76 a BetrVG Nr. 6 = NZA 1992, 469 f.) die Meinung, daß die Mitglieder der Einigungsstelle auch dann die Mehrwertsteuer beanspruchen können, wenn diese unter regelmäßigen Umständen als von ihnen abzuführende Steuer anfällt und von daher als Vergütungsanspruch i.S.d. § 76 a Abs. 3 Satz 1 BetrVG vom i.d. R. vorsteuerabzugsberechtigten Arbeitgeber regelmäßig einkalkuliert werden kann, wovon in aller Regel bei als Beisitzer tätigen Rechtsanwälten auszugehen sei.
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